BUND hat Klage gegen B-10-Ausbau eingereicht

Pläne des Landes seien ein „Pfahl im Fleisch des Widerstandes der Menschen gegen ein überflüssiges Verkehrsprojekt"


Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Rheinland-Pfalz hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Planfeststellungsbeschluss zum vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und der Autobahn-Anschlussstelle Landau-Nord Klage eingereicht.
Verlangt wird die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verstößen gegen das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz und gegen eine Reihe anderer Rechtsvorschriften. Prozessbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer aus Frankfurt.
Die strittige Ausbaustrecke sei, so argumentieren die Kläger, lediglich ein kurzes Teilstück des von der Landesregierung projektierten durchgängig vierstreifigen Ausbaus der Bundesstraße zwischen Pirmasens und Landau, der „in rechtlich fragwürdiger Salamitaktik" - von Westen wie von Osten her - vorangetrieben werden soll. Für sich allein habe der Abschnitt keinerlei eigenständige verkehrstechnische Bedeutung, die einen vierstreifigen Ausbau begründen könnte. BUND-Sprecher Ulrich Mohr: „Das Vorhaben ist somit nicht weniger irrational als die Zusage, eine durchgängige Vierstreifigkeit ohne den dazugehörigen Tunnelbau etablieren zu wollen." Sein Zweck sei, von Osten her „Pfahl im Fleisch des Widerstandes der Menschen gegen ein überflüssiges Verkehrsprojekt mitten durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald zu sein", meint Mohr.
Über ihr aktuelles juristisches Vorgehen hinaus halten daher der BUND wie die unterstützenden Bürgerinitiativen weiter an ihrer Kritik an der hinter der beklagten Maßnahme stehenden Straßenverkehrspolitik fest: Als „transeuropäische Transitachse für den verdreifachten Schwerlastverkehr gewollt", werde die Strecke weder der Region um Pirmasens noch sonstigen Anrainern von Nutzen sein, glauben die Naturschützer. Solche Strecken hätten in der Regel für die strukturpolitische Zukunft der davon betroffenen Räume sogar eher eine „Entleerungswirkung". Nichts anderes habe im Grunde auch das vor Jahren abgehaltene Mediationsverfahren der Landesregierung erbracht.
Für die Pendler der betroffenen Region wäre der damals von den Kritikern gemachte Vorschlag einer durchgängigen Dreispurigkeit mit tageszeitangepasster „intelligenter" Verkehrssteuerung völlig ausreichend und für den Steuerzahler günstiger gewesen, trauern die Umweltschützer einer verpassten Chance nach. (gau)


Quelle:
Verlag: DIE RHEINPFALZ
Datum: Donnerstag, den 30. Dezember 2010
Seite: Nr.13