BUND
hat Klage gegen B-10-Ausbau eingereicht
Pläne des Landes seien
ein „Pfahl im Fleisch des Widerstandes der Menschen gegen ein überflüssiges
Verkehrsprojekt"
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND)
Rheinland-Pfalz hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz gegen den vom
Land Rheinland-Pfalz erlassenen Planfeststellungsbeschluss zum
vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und der
Autobahn-Anschlussstelle Landau-Nord Klage eingereicht.
Verlangt wird die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verstößen
gegen das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz und gegen eine Reihe
anderer Rechtsvorschriften. Prozessbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte
Philipp-Gerlach & Teßmer aus Frankfurt.
Die strittige Ausbaustrecke sei, so argumentieren die Kläger, lediglich
ein kurzes Teilstück des von der Landesregierung projektierten durchgängig
vierstreifigen Ausbaus der Bundesstraße zwischen Pirmasens und Landau,
der „in rechtlich fragwürdiger Salamitaktik" - von Westen wie
von Osten her - vorangetrieben werden soll. Für sich allein habe der
Abschnitt keinerlei eigenständige verkehrstechnische Bedeutung, die
einen vierstreifigen Ausbau begründen könnte. BUND-Sprecher Ulrich
Mohr: „Das Vorhaben ist somit nicht weniger irrational als die Zusage,
eine durchgängige Vierstreifigkeit ohne den dazugehörigen Tunnelbau
etablieren zu wollen." Sein Zweck sei, von Osten her „Pfahl im
Fleisch des Widerstandes der Menschen gegen ein überflüssiges
Verkehrsprojekt mitten durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald zu
sein", meint Mohr.
Über ihr aktuelles juristisches Vorgehen hinaus halten daher der BUND
wie die unterstützenden Bürgerinitiativen weiter an ihrer Kritik an
der hinter der beklagten Maßnahme stehenden Straßenverkehrspolitik
fest: Als „transeuropäische Transitachse für den verdreifachten
Schwerlastverkehr gewollt", werde die Strecke weder der Region um
Pirmasens noch sonstigen Anrainern von Nutzen sein, glauben die Naturschützer.
Solche Strecken hätten in der Regel für die strukturpolitische Zukunft
der davon betroffenen Räume sogar eher eine
„Entleerungswirkung". Nichts anderes habe im Grunde auch das vor
Jahren abgehaltene Mediationsverfahren der Landesregierung erbracht.
Für die Pendler der betroffenen Region wäre der damals von den
Kritikern gemachte Vorschlag einer durchgängigen Dreispurigkeit mit
tageszeitangepasster „intelligenter" Verkehrssteuerung völlig
ausreichend und für den Steuerzahler günstiger gewesen, trauern die
Umweltschützer einer verpassten Chance nach. (gau)
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