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An den

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Friedrich-Ebert-Ring 14 – 20

56068 Koblenz Annweiler, den

 

 

Betr.: Planfeststellungsverfahren für den vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und Landau (BAB 65)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Planfeststellungsverfahren zum o. g. Vorhaben erhebe ich fristwahrend Einwendungen

wegen Beeinträchtigung meiner Rechtsgüter der Gesundheit (Art. 2 GG) in Folge mangelhaften Schutzes gegen Lärm und Schadstoffe und stelle Anträge zum Schutz meiner Gesundheit und meines Wohneigentums gegen die zukünftige zu erwartenden Lärm-, Schall- und Schadstoffimmissionen durch das o. g. Vorhaben.

 

Durch den weiteren Ausbau der B 10 wird im Queichtal die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt werden. Das jetzige Vorhaben bei Landau wird auch die im Westen liegenden Gemeinden betreffen, da der dann induzierte LKW-Verkehr auf Transit zwischen West- und Südosteuropa vermehrt die B 10 benutzen wird.

2 Lärmbelastung und Emissionen wurden zwar berechnet; es fehlen aber Messergebnisse (z.B. Feinstaub) als Beurteilungspegel. Messungen sind durchzuführen, die Ergebnisse offen zu legen.

3 Schon heute wird unser Schlaf in erheblichen Maße durch den Lärm, der in erster Linie durch LKW´s erzeugt wird, gestört. Auch schon vorhandene Lärmschutzmaßnahmen haben nicht den erhofften Effekt. Abgase , Feinstäube lassen sich durch noch so hohe Wälle nicht reduzieren .

4 Durch den Ausbau der B 10 zu einer vierspurigen Autobahn wird der induzierte LKW-Verkehr und damit auch die Verlärmung und der Ausstoß der Schadstoffe erheblich zunehmen. Es ist wissenschaftlich belegt , dass Symptome wie Husten , Bronchitis, Erkältungen und Allergien aufgrund von Verkehrsbelastungen vermehrt auftreten Gesundheitsbeeinträchtigung durch Schwebestaub ist besonders gefährlich .Diese Partikel können nicht nur die Atemwege , sondern auch das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigen. Inzwischen konnte ein Zusammenhang zwischen Krankenhauseinweisungen aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und erhöhten Konzentrationen von Partikeln in der Außenluft nachgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

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(Datum, Unterschrift)