Berichte zum Nachtfahrverbot
September 2005
B 10: Nachtfahrverbot für Laster wird getestet
Verkehrsministerium stellt „Entlastungspaket" vor
Nach „Abwägung der Interessen der Anwohner und der regionalen
Wirtschaft" sollen in einer Testphase zwischen dem 1. Dezember und
dem 31. Mai an den Verknüpfungspunkten der B 10 mit der A 8/A 62 bei
Pirmasens und mit der A 65 bei Landau Nachtfahrverbotsschilder für Laster
über 7,5 Tonnen von 23 bis 5 Uhr aufgestellt werden. Anlieger aus einem
großzügig zu bemessenden Raum blieben ausgenommen. Eymael: „Wenn also
ein Lkw ,just in time" von Wörth nach Zweibrücken überführt
werden muss, darf das geschehen. Ein Transit-Lkw von Polen nach Lothringen
bleibt aber außen vor."
An der B 10 in Höhe der Anschlussstelle L 487 bei Hinterweidenthal werde
kurzfristig eine zusätzliche Laster-Kontrollstelle für die Polizei und
das Bundesamt für Güterkraftverkehr eingerichtet. Damit würden die
Kontrollmöglichkeiten deutlich ausgeweitet. Die Beschilderung Richtung
„Saarbrücken" an der Anschlussstelle Landau solle entfallen, der
Verkehr so über die A 6 geführt werden. Das entspreche auch der
bestehenden Beschilderung bei Landstuhl, wo „Karlsruhe" über die A
6 ausgewiesen werde. Eymael bezeichnete das Paket als „maßgeschneiderte
und mit Blick auf den Beschilderungs- und Kontrollaufwand auch die am
schnellsten umsetzbare Lösung für die B 10". (ow) Politik/Südwest
RACKOWM / RACKOWM
Quelle:
November 2005
Herrn Staatssekretär
Günter Eymael
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Annweiler, den 14. November 2005
Fragenkatalog zum Nachtfahrverbot auf der B10
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eymael,
im Hinblick auf das ab dem 01.12.2005 geltende Nachtfahrverbot auf der B10 bestehen bei Bürgerinitiativen, Gemeinden und Bevölkerung im Queichtal noch erhebliche Informationsdefizite hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung diese Nachtfahrverbotes. Zur Beseitigung dieser Informationsdefizite haben wir die offenen Fragen gesammelt und zu beiliegendem Fragenkatalog gebündelt.
Mit der Bitte um möglichst kurzfristige und ausführliche Beantwortung der aufgeführten Fragen, noch vor Inkrafttreten des Nachtfahrverbotes, erlauben wir uns diese an Sie als maßgeblichen Initiator des Nachtfahrverbotes weiterzuleiten.
Zeitgleich mit dem Versand an Sie, wird dieses Schreiben auch dem im Verteiler aufgeführten Personenkreis, Medienorganen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Herzog, Ulrich Kraus
1. Vorsitzender BI Queichtal 1. Vorsitzender BI Landau
Fragenkatalog zum Nachtfahrverbot auf der Bundesstraße 10
1. Auf welcher gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlage der Straßenverkehrsordnung wird das Nachtfahrverbot eingeführt?
2. Zur späteren Effektivitätskontrolle des Nachtfahrverbotes sind sicher Verkehrszahlenvergleiche zwischen dem Zeitraum vor dem Nachtfahrverbot und der Phase des Nachtfahrverbotes erforderlich. Wurden bzw. werden zur Durchführung dieses Vergleiches stundenbezogene Verkehrsdaten im Zeitraum 23.00 – 5.00 Uhr für den Gesamt- bzw. Schwerlastverkehr erfasst? Welche Verkehrszahlen liegen bisher als Vergleichsbasis vor, wie und wo im Streckenbereich wurden bzw. werden diese Daten erfasst?
3. Wer ist für die Auswertung der Verkehrszahlen und Effektivitätsprüfung des Nachtfahrverbotes zuständig (Behörde, Ansprechpartner)?
4. Wir gehen davon aus, dass die während des Nachtfahrverbotes ermittelten Verkehrszahlen zeitnah und regelmäßig veröffentlicht werden. Wo und wie erfolgt die Veröffentlichung, wer ist für die Veröffentlichung zuständig?
5. Einer Pressemeldung Ihres Ministeriums v. 20.09.05 ist zu entnehmen, dass Anlieger aus einem „großzügig bemessenen Raum" vom Nachtfahrverbot ausgeschlossen bleiben. In der gleichen Pressemeldung grenzen Sie diesen Raum in Ost – West-Richtung auf die Region zwischen Wörth und Zweibrücken ab. Wie definiert sich der „großzügig bemessene Raum" in seinen restlichen Ausmaßen, z. B auf Landkreisebene?
6. Wie definiert sich der Begriff „Anlieger", welche Nutzer dürfen demnach unter welchen Bedingungen trotz Nachtfahrverbot die B10 befahren?
7. Mit welchen Schildern wird das Nachtfahrverbot ausgeschildert, an welchen Standorten werden diese Schilder aufgestellt?
8. An welchen Stellen der B 10, Fahrtrichtung Landau – Pirmasens, sind Kontrollstellen geplant?
9. An welchen Stellen der B 10, Fahrtrichtung Pirmasens – Landau, sind Kontrollstellen geplant?
10. Wer führt die Kontrollen des Nachtfahrverbotes durch?
11. Über welche Zeitdauer und in welchem Turnus sind die Kontrollen geplant?
12. Werden neben der Überprüfung auf „Anlieger"–Status auch ergänzende Kontrollen (Geschwindigkeit, Ruhezeit, Fahrzeugzustand, Ladung, usw.) durchgeführt?
13. Wie werden Verstöße gegen das Nachtfahrverbot von den Kontrollbehörden geahndet?
14. An welche Behörde oder Institution muss sich die Bevölkerung wenden, um Verstöße gegen das Nachtfahrverbot zur Anzeige zu bringen?
15. Abhängig von der Wirkung des Nachtfahrverbotes sind verschiedenste Nachfolgeszenarios denkbar. Welche Szenarios wurden von Ihnen bisher entwickelt, um auf die Situation ab dem 01.06.2006 zu reagieren?
16. Welche Überholbereiche auf der B 10 werden im Rahmen der „Sonderschau" nach StVO geprüft und ggf. ausgeweitet?
17. Parallel zur Einführung des Nachtfahrverbotes sollen auch Änderungen an Hinweisschildern vorgenommen werden, u. a. soll der Hinweis „Saarbrücken" z. B. auf den Schildern an der A65 entfallen. Wie wird technisch umgesetzt und sichergestellt, dass diese Änderung auch in den Navigationsgeräten der z. B. auf der A65 fahrenden LKW zur Berücksichtigung kommt und die LKW dann nicht auf die B10 geleitet werden?
Dezember 2005
Presseerklärung zur öffentlichen Freigabe der Verkehrszeichenbeschilderung betreffend der LKW-Sperrung der B 10 am 2.12.2005 um 10.00 Uhr in Landau:
1. Vorsitzender Walter Herzog Annweiler 1.12.2005
Nach Meinung der BI Queichtal ist das nun eingeführte Nachtfahrverbot lediglich eine Alibi-Maßnahme, die das heikle Thema der vollen Transitsperrung der B10 für den internationalen Transit-LKW-Verkehr über die bevorstehenden Landtagswahlen im März 2006 hinwegretten soll, aber unterm Strich aus Sicht der BIQ nicht wirklich weiter hilft und nur minimale Entlastungswirkungen erwarten lässt. Dieses Nachtfahrverbot ist ein Ergebnis einer immer mehr ängstlichen Handlungsoffensive der Landesregierung, die durch die gebetsmühlenartig wiederholten und massiv vorgetragenen Klageandrohungen seitens des Verbandes des Verkehrsgewerbes eingeschüchtert den geringsten Weg des Widerstandes geht. Die Belange der Bürger zählen weniger als die Belange eines Gewerbes, hier des Verkehrgewerbes. Es wurde der BIQ, die in den Arbeitskreissitzungen zum Thema LKW-Maut Verkehrsverlagerung auf die B 10 zwischen Landau und Pirmasens (so genannter „Mautgipfel") wiederholt die Vollsperrung für den Transitverkehr gefordert hatte, immer wieder von Seiten der Ministerienvertreter entgegengehalten, dass dies rechtlich nicht durchführbar und haltbar ist. Somit war das Nachtfahrverbot ein Verbot 3.Klasse und der minimalste kleine gemeinsame Nenner.
Die BIQ stellt aber als Realität fest, dass inzwischen andernorts LKW-Transitsperrungen auf Basis des derzeitigen §45 StVO sehr wohl in der Praxis umgesetzt wurden. Übermäßige Lärm- und Schadstoffbelastung, mangelnde Verkehrsicherheit oder eine s. g. Experimentierklausel wie aktuell in Sachsen-Anhalt, bieten hierzu klageresistente und gerichtsfeste Werkzeuge. So hat Ende September das Verwaltungsgericht Kassel die Sperrung von insgesamt 175 km hessischer Bundesstraßen als rechtens bestätigt und im Nebeneffekt damit die Klageängste Eymael’s als unbegründet und die Klagedrohungen des pfälzischen Transportgewerbes als Bluff entlarvt. Aufbauend auf dieser Gerichtsentscheidung und mit Kenntnis der für das kommende Jahr geplanten Ergänzung des § 45 StVO, nach der Straßen dann lediglich mit dem Verweis auf eine erhebliche Belästigung durch Mautausweichverkehr noch einfacher gesperrt werden können, zeigt sich, dass Eymael seinen Handlungsspielraum bei weitem noch nicht ausgeschöpft hat und offenbar versucht die Bevölkerung an der B10 für dumm zu verkaufen und mit Almosen in Form eines völlig unzureichenden Nachtfahrverbotes abspeist.
Im Ausblick auf die bevorstehenden Planungen wird angesichts der bisherigen äußerst dürftigen Informationspolitik des Wirtschaftsministeriums eine höchst aufmerksame Begleitung des Nachtfahrverbotes notwendig werden.
Die BI Queichtal hat einen detaillierten Fragekatalog zum Nachtfahrverbot erarbeitet (siehe Anlage) und an den Verantwortlichen in Mainz, den FDP-Staatssekretär Eymael, mit der Bitte um Rückantwort bis zum Beginn des Nachtfahrverbot eingereicht. Diese Rückantwort blieb bisher aus. Aber gerade eine unverzügliche und lückenlose Information der Bevölkerung über die Handhabung des Verbotes, Überwachung und Sanktionierung der Verstöße sind das wichtige Bausteine für eine objektive Nachbetrachtung im Frühjahr 2006 und schaffen Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Bemühungen in dieser Hinsicht der Landesregierung.
Seitens BI Queichtal prüft man im Moment Möglichkeiten um das Nachtfahrverbot zu überwachen und Verstöße unverzüglich zur Anzeige zu bringen.,
Mit Empörung hat die BIQ registriert, dass die Einladung zur offiziellen Freigabe der Verkehrszeichenbeschilderung der LKW-Sperrung genau einen Tag zuvor erfolgt ist. Es drängt sich der Gedanken auf, dass man die Bürger, und damit auch die unangenehmen Mitglieder der BIQ, nicht bei dieser Veranstaltung als „Störenfriede" dabei haben wollte. Die Bürger werden dies sehr wohl registrieren und es als ein weiteres Mosaiksteinchen der Entfremdung der Politik von seinem Wähler deuten.
Dezember 2005
Pressemeldung
Bürgerinitiative Queichtal 06.12.2005
Scheingefecht
zwischen Ministerium und Transportgewerbe
Für
die BI Queichtal entpuppt sich das derzeitige „Geplänkel“ zwischen
Staatssekretär Eymael aus dem Verkehrsministerium in Mainz und dem Verband des Verkehrsgewerbes
Rheinhessen-Pfalz immer mehr als ein schlecht getarntes Scheingefecht.
Offenbar sollen möglichst viele Ausnahmegenehmigungen für das Nachtfahrverbot
dabei heraus springen und die von der BI Queichtal nach wie vor geforderte
Maximallösung, ganztägiges LKW-Transitverbot, weiter vernebelt werden.
Ausgehend
vom Mautgipfel in Wilgartswiesen Anfang Juni 2005, auf dem Eymael in der Bevölkerung
noch große Hoffnungen auf die Einführung einer ganztägigen
LKW-Transitsperrung geweckt hatte, war es um so verwunderlicher, dass bereits
auf der Folgeveranstaltung in Mainz Anfang Juli 2005, eine ganztägige Sperrung
überhaupt keine Rolle mehr spielte. Trotz massiver Proteste durch Gemeinde- und
Initiativenvertreter weigerte sich Eymael, nun unter Ausschluss der Bevölkerung
und quasi mit Anwendung des „Hausrechtes“, über eine ganztägige
LKW-Transitsperrung auch nur zu reden.
Einerseits
zeigten damit die Klagedrohungen, die die damalige Noch-Geschäftsführerin des
Transportgewerbes, Brenner, bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Welt
hinaus giftete eine gewisse Wirkung bei Eymael, andererseits wollte er es sich
mit diesem Gewerbe scheinbar aber auch nicht unnötig verscherzen und das enge
Verbindungs- und Beziehungsgeflecht weiterhin pflegen und erhalten. Hatte sich
doch offenbar zeitgleich ein Mitarbeiter seines
Ministeriums, FDP-Parteikollege und ehemaliger Bundes- und Landtagskandidat für
die Liberalen im Rhein-Pfalz-Kreis, um die Nachfolge eben jener Frau Brenner bemüht.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Konstellationen erwartungsgemäß natürlich
auch mit Erfolg, wie sich bereits im dritten und letzten Gespräch Ende
September 2005 zeigen sollte. Dort nahm dieser Mitarbeiter, ein gewisser Herr
Nagel, quasi über den Flur seiner alten Wirkungsstätte hinweg, schon mal am
Abschlussgespräch teil und wurde bereits als künftiger Nachfolger
von Frau Brenner vorgestellt.
Ob
Eymael nun aus Angst vor Klage, aus Dankbarkeit für den neuen Job seines
ehemaligen Mitarbeiters und Parteikollegen oder gar aus beiden Gründen die
ganztägige LKW-Transitsperrung für die B10 ohne Diskussion und ohne tiefer
gehende Prüfung von der Tagesordnung strich, bleibt für Außenstehende
letztendlich Spekulation und der Phantasie des interessierten Einzelnen überlassen.
Realität
dagegen ist, dass inzwischen andernorts LKW-Transitsperrungen auf Basis des
derzeitigen §45 StVO sehr wohl in der Praxis umgesetzt wurden. Übermäßige Lärm-
und Schadstoffbelastung, mangelnde Verkehrssicherheit oder eine s. g.
Experimentierklausel, wie zuletzt in Sachsen-Anhalt, bieten hierzu eine breite
Palette klageresistenter und gerichtsfester Werkzeuge. Bereits Ende September
2005 hat das Verwaltungsgericht Kassel die Sperrung von insgesamt 175 km
hessischer Bundesstraßen als rechtens bestätigt und im Nebeneffekt damit die
Klageängste Eymael’s als unbegründet und damit auch die Klagedrohungen des
pfälzischen Transportgewerbes als Bluff entlarvt.
Aufbauend
auf dieser Gerichtsentscheidung und mit Kenntnis der für das kommende Jahr
geplanten Ergänzung des § 45 StVO, nach der Straßen dann lediglich mit dem
Verweis auf eine erhebliche Belästigung durch Mautausweichverkehr noch
einfacher gesperrt werden können, zeigt sich, dass Eymael seinen
Handlungsspielraum bei weitem noch nicht ausgeschöpft hat. Stattdessen versucht
er mit seinen Scheingefechten die B10-Anwohner an der Nase herum zu führen und
die Bevölkerung lediglich mit Almosen in Form eines völlig unzureichenden
Nachtfahrverbotes abzuspeisen.
November 2005
Herrn Staatssekretär
Günter Eymael
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstraße 9
55116 Mainz
Annweiler, den 14. November 2005
Fragenkatalog zum Nachtfahrverbot auf der B10
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eymael,
im Hinblick auf das ab dem 01.12.2005 geltende Nachtfahrverbot auf der B10 bestehen bei Bürgerinitiativen, Gemeinden und Bevölkerung im Queichtal noch erhebliche Informationsdefizite hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung diese Nachtfahrverbotes. Zur Beseitigung dieser Informationsdefizite haben wir die offenen Fragen gesammelt und zu beiliegendem Fragenkatalog gebündelt.
Mit der Bitte um möglichst kurzfristige und ausführliche Beantwortung der aufgeführten Fragen, noch vor Inkrafttreten des Nachtfahrverbotes, erlauben wir uns diese an Sie als maßgeblichen Initiator des Nachtfahrverbotes weiterzuleiten.
Zeitgleich mit dem Versand an Sie, wird dieses Schreiben auch dem im Verteiler aufgeführten Personenkreis, Medienorganen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Herzog, Ulrich Kraus
1. Vorsitzender BI Queichtal 1. Vorsitzender BI Landau
Fragenkatalog zum Nachtfahrverbot auf der Bundesstraße 10
1. Auf welcher gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlage der Straßenverkehrsordnung wird das Nachtfahrverbot eingeführt?
2. Zur späteren Effektivitätskontrolle des Nachtfahrverbotes sind sicher Verkehrszahlenvergleiche zwischen dem Zeitraum vor dem Nachtfahrverbot und der Phase des Nachtfahrverbotes erforderlich. Wurden bzw. werden zur Durchführung dieses Vergleiches stundenbezogene Verkehrsdaten im Zeitraum 23.00 – 5.00 Uhr für den Gesamt- bzw. Schwerlastverkehr erfasst? Welche Verkehrszahlen liegen bisher als Vergleichsbasis vor, wie und wo im Streckenbereich wurden bzw. werden diese Daten erfasst?
3. Wer ist für die Auswertung der Verkehrszahlen und Effektivitätsprüfung des Nachtfahrverbotes zuständig (Behörde, Ansprechpartner)?
4. Wir gehen davon aus, dass die während des Nachtfahrverbotes ermittelten Verkehrszahlen zeitnah und regelmäßig veröffentlicht werden. Wo und wie erfolgt die Veröffentlichung, wer ist für die Veröffentlichung zuständig?
5. Einer Pressemeldung Ihres Ministeriums v. 20.09.05 ist zu entnehmen, dass Anlieger aus einem „großzügig bemessenen Raum" vom Nachtfahrverbot ausgeschlossen bleiben. In der gleichen Pressemeldung grenzen Sie diesen Raum in Ost – West-Richtung auf die Region zwischen Wörth und Zweibrücken ab. Wie definiert sich der „großzügig bemessene Raum" in seinen restlichen Ausmaßen, z. B auf Landkreisebene?
6. Wie definiert sich der Begriff „Anlieger", welche Nutzer dürfen demnach unter welchen Bedingungen trotz Nachtfahrverbot die B10 befahren?
7. Mit welchen Schildern wird das Nachtfahrverbot ausgeschildert, an welchen Standorten werden diese Schilder aufgestellt?
8. An welchen Stellen der B 10, Fahrtrichtung Landau – Pirmasens, sind Kontrollstellen geplant?
9. An welchen Stellen der B 10, Fahrtrichtung Pirmasens – Landau, sind Kontrollstellen geplant?
10. Wer führt die Kontrollen des Nachtfahrverbotes durch?
11. Über welche Zeitdauer und in welchem Turnus sind die Kontrollen geplant?
12. Werden neben der Überprüfung auf „Anlieger"–Status auch ergänzende Kontrollen (Geschwindigkeit, Ruhezeit, Fahrzeugzustand, Ladung, usw.) durchgeführt?
13. Wie werden Verstöße gegen das Nachtfahrverbot von den Kontrollbehörden geahndet?
14. An welche Behörde oder Institution muss sich die Bevölkerung wenden, um Verstöße gegen das Nachtfahrverbot zur Anzeige zu bringen?
15. Abhängig von der Wirkung des Nachtfahrverbotes sind verschiedenste Nachfolgeszenarios denkbar. Welche Szenarios wurden von Ihnen bisher entwickelt, um auf die Situation ab dem 01.06.2006 zu reagieren?
16. Welche Überholbereiche auf der B 10 werden im Rahmen der „Sonderschau" nach StVO geprüft und ggf. ausgeweitet?
17. Parallel zur Einführung des Nachtfahrverbotes sollen auch Änderungen an Hinweisschildern vorgenommen werden, u. a. soll der Hinweis „Saarbrücken" z. B. auf den Schildern an der A65 entfallen. Wie wird technisch umgesetzt und sichergestellt, dass diese Änderung auch in den Navigationsgeräten der z. B. auf der A65 fahrenden LKW zur Berücksichtigung kommt und die LKW dann nicht auf die B10 geleitet werden?
Dezember 2005
Pressemeldung
Bürgerinitiative Queichtal 06.12.2005
Scheingefecht
zwischen Ministerium und Transportgewerbe
Für
die BI Queichtal entpuppt sich das derzeitige „Geplänkel“ zwischen
Staatssekretär Eymael aus dem Verkehrsministerium in Mainz und dem Verband des Verkehrsgewerbes
Rheinhessen-Pfalz immer mehr als ein schlecht getarntes Scheingefecht.
Offenbar sollen möglichst viele Ausnahme-genehmigungen für das Nachtfahrverbot
dabei heraus springen und die von der BI Queichtal nach wie vor geforderte
Maximallösung, ganztägiges LKW-Transitverbot, weiter vernebelt werden.
Ausgehend
vom Mautgipfel in Wilgartswiesen Anfang Juni 2005, auf dem Eymael in der Bevölkerung
noch große Hoffnungen auf die Einführung einer ganztägigen
LKW-Transitsperrung geweckt hatte, war es um so verwunderlicher, dass bereits
auf der Folgeveranstaltung in Mainz Anfang Juli 2005, eine ganztägige Sperrung
überhaupt keine Rolle mehr spielte. Trotz massiver Proteste durch Gemeinde- und
Initiativenvertreter weigerte sich Eymael, nun unter Ausschluss der Bevölkerung
und quasi mit Anwendung des „Hausrechtes“, über eine ganztägige
LKW-Transitsperrung auch nur zu reden.
Einerseits
zeigten damit die Klagedrohungen, die die damalige Noch-Geschäftsführerin des
Transport-gewerbes, Brenner, bei jeder sich bietenden Gelegenheit in die Welt
hinaus giftete eine gewisse Wirkung bei Eymael, andererseits wollte er es sich
mit diesem Gewerbe scheinbar aber auch nicht unnötig verscherzen und das enge
Verbindungs- und Beziehungsgeflecht weiterhin pflegen und erhalten. Hatte sich
doch offenbar zeitgleich ein Mitarbeiter seines
Ministeriums, FDP-Parteikollege und ehemaliger Bundes- und Landtagskandidat für
die Liberalen im Rhein-Pfalz-Kreis, um die Nachfolge eben jener Frau Brenner bemüht.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Konstellationen erwartungsgemäß natürlich
auch mit Erfolg, wie sich bereits im dritten und letzten Gespräch Ende
September 2005 zeigen sollte. Dort nahm dieser Mitarbeiter, ein gewisser Herr
Nagel, quasi über den Flur seiner alten Wirkungsstätte hinweg, schon mal am
Abschlussgespräch teil und wurde bereits als künftiger Nachfolger
von Frau Brenner vorgestellt.
Ob
Eymael nun aus Angst vor Klage, aus Dankbarkeit für den neuen Job seines
ehemaligen Mitarbeiters und Parteikollegen oder gar aus beiden Gründen die
ganztägige LKW-Transitsperrung für die B10 ohne Diskussion und ohne tiefer
gehende Prüfung von der Tagesordnung strich, bleibt für Außenstehende
letztendlich Spekulation und der Phantasie des interessierten Einzelnen überlassen.
Realität
dagegen ist, dass inzwischen andernorts LKW-Transitsperrungen auf Basis des
derzeitigen §45 StVO sehr wohl in der Praxis umgesetzt wurden. Übermäßige Lärm-
und Schadstoffbelastung, mangelnde Verkehrssicherheit oder eine s. g.
Experimentierklausel, wie zuletzt in Sachsen-Anhalt, bieten hierzu eine breite
Palette klageresistenter und gerichtsfester Werkzeuge. Bereits Ende September
2005 hat das Verwaltungsgericht Kassel die Sperrung von insgesamt 175 km
hessischer Bundesstraßen als rechtens bestätigt und im Nebeneffekt damit die
Klageängste Eymael’s als unbegründet und damit auch die Klagedrohungen des
pfälzischen Transportgewerbes als Bluff entlarvt.
Aufbauend
auf dieser Gerichtsentscheidung und mit Kenntnis der für das kommende Jahr
geplanten Ergänzung des § 45 StVO, nach der Straßen dann lediglich mit dem
Verweis auf eine erhebliche Belästigung durch Mautausweichverkehr noch
einfacher gesperrt werden können, zeigt sich, dass Eymael seinen
Handlungsspielraum bei weitem noch nicht ausgeschöpft hat. Stattdessen versucht
er mit seinen Scheingefechten die B10-Anwohner an der Nase herum zu führen und
die Bevölkerung lediglich mit Almosen in Form eines völlig unzureichenden
Nachtfahrverbotes abzuspeisen.
Presseerklärung zur öffentlichen Freigabe der Verkehrszeichenbeschilderung betreffend der LKW-Sperrung der B 10 am 2.12.2005 um 10.00 Uhr in Landau:
1. Vorsitzender Walter Herzog Annweiler 1.12.2005
Nach Meinung der BI Queichtal ist das nun eingeführte Nachtfahrverbot lediglich eine Alibi-Maßnahme, die das heikle Thema der vollen Transitsperrung der B10 für den internationalen Transit-LKW-Verkehr über die bevorstehenden Landtagswahlen im März 2006 hinwegretten soll, aber unterm Strich aus Sicht der BIQ nicht wirklich weiter hilft und nur minimale Entlastungswirkungen erwarten lässt. Dieses Nachtfahrverbot ist ein Ergebnis einer immer mehr ängstlichen Handlungsoffensive der Landesregierung, die durch die gebetsmühlenartig wiederholten und massiv vorgetragenen Klageandrohungen seitens des Verbandes des Verkehrsgewerbes eingeschüchtert den geringsten Weg des Widerstandes geht. Die Belange der Bürger zählen weniger als die Belange eines Gewerbes, hier des Verkehrgewerbes. Es wurde der BIQ, die in den Arbeitskreissitzungen zum Thema LKW-Maut Verkehrsverlagerung auf die B 10 zwischen Landau und Pirmasens (so genannter „Mautgipfel") wiederholt die Vollsperrung für den Transitverkehr gefordert hatte, immer wieder von Seiten der Ministerienvertreter entgegengehalten, dass dies rechtlich nicht durchführbar und haltbar ist. Somit war das Nachtfahrverbot ein Verbot 3.Klasse und der minimalste kleine gemeinsame Nenner.
Die BIQ stellt aber als Realität fest, dass inzwischen andernorts LKW-Transitsperrungen auf Basis des derzeitigen §45 StVO sehr wohl in der Praxis umgesetzt wurden. Übermäßige Lärm- und Schadstoffbelastung, mangelnde Verkehrsicherheit oder eine s. g. Experimentierklausel wie aktuell in Sachsen-Anhalt, bieten hierzu klageresistente und gerichtsfeste Werkzeuge. So hat Ende September das Verwaltungsgericht Kassel die Sperrung von insgesamt 175 km hessischer Bundesstraßen als rechtens bestätigt und im Nebeneffekt damit die Klageängste Eymael’s als unbegründet und die Klagedrohungen des pfälzischen Transportgewerbes als Bluff entlarvt. Aufbauend auf dieser Gerichtsentscheidung und mit Kenntnis der für das kommende Jahr geplanten Ergänzung des § 45 StVO, nach der Straßen dann lediglich mit dem Verweis auf eine erhebliche Belästigung durch Mautausweichverkehr noch einfacher gesperrt werden können, zeigt sich, dass Eymael seinen Handlungsspielraum bei weitem noch nicht ausgeschöpft hat und offenbar versucht die Bevölkerung an der B10 für dumm zu verkaufen und mit Almosen in Form eines völlig unzureichenden Nachtfahrverbotes abspeist.
Im Ausblick auf die bevorstehenden Planungen wird angesichts der bisherigen äußerst dürftigen Informationspolitik des Wirtschaftsministeriums eine höchst aufmerksame Begleitung des Nachtfahrverbotes notwendig werden.
Die BI Queichtal hat einen detaillierten Fragekatalog zum Nachtfahrverbot erarbeitet (siehe Anlage) und an den Verantwortlichen in Mainz, den FDP-Staatssekretär Eymael, mit der Bitte um Rückantwort bis zum Beginn des Nachtfahrverbot eingereicht. Diese Rückantwort blieb bisher aus. Aber gerade eine unverzügliche und lückenlose Information der Bevölkerung über die Handhabung des Verbotes, Überwachung und Sanktionierung der Verstöße sind das wichtige Bausteine für eine objektive Nachbetrachtung im Frühjahr 2006 und schaffen Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der Bemühungen in dieser Hinsicht der Landesregierung.
Seitens BI Queichtal prüft man im Moment Möglichkeiten um das Nachtfahrverbot zu überwachen und Verstöße unverzüglich zur Anzeige zu bringen.,
Mit Empörung hat die BIQ registriert, dass die Einladung zur offiziellen Freigabe der Verkehrszeichenbeschilderung der LKW-Sperrung genau einen Tag zuvor erfolgt ist. Es drängt sich der Gedanken auf, dass man die Bürger, und damit auch die unangenehmen Mitglieder der BIQ, nicht bei dieser Veranstaltung als „Störenfriede" dabei haben wollte. Die Bürger werden dies sehr wohl registrieren und es als ein weiteres Mosaiksteinchen der Entfremdung der Politik von seinem Wähler deuten.
"Entlarvende Argumente aus Pirmasens"
Bürgerinitiative kritisiert Pirmasenser Beschluss gegen B-10-Transitverbot - Ton verschärft sich
Dass der Pirmasenser Stadtrat in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit eine
Resolution für ein Lastwagen-Transit-Verbot auf der B 10 abgelehnt hat, stößt
bei der Bürgerinitiative (BI) Queichtal gegen den B-10-Ausbau auf scharfe
Kritik. Es sei entlarvend, dass der Pirmasenser Oberbürgermeister Bernhard
Matheis als Argument angeführt habe, bei einem Transitverbot für Lkw auf der B
10 könnten die Stimmen der Ausbaugegner lauter werden.
Wie in der vergangenen Woche auf der Seite „Südwestdeutsche Zeitung"
gemeldet, hatte der Stadtrat Pirmasens eine von der dortigen Grünen-Fraktion
vorgeschlagene Resolution für ein Transitverbot abgelehnt. Die Grünen hatten
gefordert, in einem Schulterschluss zwischen Pirmasens und Landau eine
gemeinsame Resolution zu verabschieden: mit dem Ziel, den wegen der Lkw-Maut
für Autobahnen zunehmenden Güter-Transitverkehr auf der B 10 grundsätzlich zu
verbieten. „Ein Nachtfahrverbot ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung,
aber das reicht nicht aus", sagte Grünen-Sprecher Hermann Schulze in der
Sitzung. Die Ablehnung der Resolution durch die anderen Fraktionen bezeichnete
er als „Rolle rückwärts" und als ein Herausstehlen aus früherer
Gemeinsamkeit. Der Pirmasenser OB Matheis hatte im Stadtrat vor „Tricksereien
aus der Südpfalz" gewarnt. Würde nämlich der Lkw-Transitverkehr
tatsächlich von der B 10 verbannt, käme garantiert aus der Südpfalz die
Frage: Brauchen wir jetzt noch die vierspurige B 10? „Vom vierspurigen
B-10-Ausbau lasse ich mich nicht abbringen", sagte Matheis. Der
SPD-Fraktionsvorsitzende Norbert Stretz hatte in der Ratssitzung in Pirmasens
gar davor gewarnt, „einigen Rattenfängern aus der Südpfalz auf den Leim zu
gehen".
„Einen Bärendienst" habe man sich in Pirmasens erwiesen, indem man
darauf verwiesen habe, dass bei einem Transitverbot auf der B 10 die Stimmen
nach einem Verzicht auf den Ausbau lauter werden könnten, kommentierte jetzt
Walter Herzog, Vorsitzender der Bürgerinitiative Queichtal, den Pirmasenser
Beschluss: „Die Katze ist aus dem Sack, die B 10 dient in erster Linie der
Bedienung des überregionalen Verkehrs, so ist diese Aussage des Stadtrates zu
verstehen." Die BI erinnerte daran, dass sowohl bei der Mediation als auch
beim so genannten Mautgipfel in Wilgartswiesen „alle Beteiligten den Ausbau
der B 10 zur Transitstrecke abgelehnt haben". Jetzt heiße es in Pirmasens
„Ausbau auf Teufel-komm-raus, aber kein Transitverbot, auch wenn die ganze
Region durch den auf der dann zur Autobahn ausgebauten B 10 gebündelten
europäischen Lkw-Transitverkehr erstickt." Wie die Bürgerinitiative
nachgewiesen habe, sei ein Transitverbot ohne Benachteiligung der regionalen
Verkehre in anderen EU-Ländern und auch in anderen Bundesländern „offensichtlich
lösbar". Dort allerdings gehe die Politik das Problem ernsthafter an als
es die rheinland-pfälzische Landesregierung tue. Es werde nicht einmal ein
ernsthafter Versuch unternommen, in einer Testphase ein solches Transitverbot zu
probieren. Der Testlauf eines Nachtfahrverbots für Lkw auf der B 10 ab 1.
Dezember bis Ende Mai 2006 sei „aus unserer Sicht ein zu geringer
Kompromiss", stellte Herzog klar.
Kein Verständnis hat die BI Queichtal auch für eine Aussage eines Vertreters
des Landesbetriebs Straßen- und Verkehr (LSV) in der Gemeinderatssitzung in
Siebeldingen. In der RHEINPFALZ (Ausgabe vom 19. Oktober) sei zu lesen gewesen,
dass der gefährliche Knotenpunkt Birkweiler/Siebeldingen erst mit dem
B-10-Ausbau entschärft werden solle. BI-Chef Herzog erinnerte an das
Vermittlungsverfahren zum B-10-Ausbau, in dem der LSV und das Land deutlich
gemacht hätten, dass dieser Gefahrenpunkt so schnell wie möglich beseitigt
werden solle. Es dränge sich nun der Gedanke auf, so Herzog, „dass die
Behörden nur allzu gerne die Südpfälzer, ob ihrer widerspenstigen Haltung
(...) auf die Streckbank legen wollen." (mk/pr)
KONRADM / KONRADM
Quelle:
Pressemitteilung der BI: vom 19.10.2005
Als ob es keine Erkenntnisse aus der Mediation und keine Bürgerproteste entlang der ganzen B 10 gäbe, werden weiterhin die gleichen dicken Bretter gebohrt.
Die BI Queichtal nimmt mit einem gewissen Erstaunen die zuletzt gehörten und gemachten Aussagen von dem Leiter der LSV Speyer und dem Stadtrat Pirmasens zur Kenntnis. Herr Ertel unterrichtete den Gemeinderat Siebeldingen über den Planungsstand in Sachen Ausbau der B 10. Dabei war in der Rheinpfalz zu lesen, dass der Ausbau des Knotenpunktes Birkweiler/ Siebeldingen erst im Zuge des Ausbaus umgebaut werden soll. Die BI Queichtal möchte Herrn Ertel an die Mediation erinnern, worin die LSV und das Land deutlich gemacht haben, dass dieser Knotenpunkt, da er ein erhöhtes Unfallpotential darstellt, von einem damals geforderten Moratorium der Planung der B 10 ausgeschlossen werden sollte. Man wollte diesen Unfallschwerpunkt, neben dem in Hauenstein, so schnell als möglich beseitigen. Aber was interessiert das Geschwätz von gestern. Es drängt sich der Gedanke auf, dass die Behörden nur allzu gerne die Südpfälzer, ob ihrer widerspenstigen Haltung in Sachen möglichen Ausbaus, auf die Streckbank legen wollen. Wie ist es sonst zu verstehen, dass ein zugesagter Ausbau des Lärmschutzes bei Birkweiler und des angesprochenen Knotenpunktes willkürlich auf die lange Bank geschoben wird ? Auch sei daran erinnert, dass ein Ergebnis der Mediation war, dass ein Ausbau des Lärmschutzes den Bürgern keine Entlastung gegenüber der heutigen Situation bringt. Eine gut ausgebaute B 10 wird zur vielbefahrenen europäischen LKW-Transitstrecke mit so viel mehr Lärm und Gestank, dass auch optimal ausgebauter Lärm Schutz nur den dann mehr aufkommenden Lärm reduziert. Von der Ausbreitung der um ein vielfaches ansteigenden Feinstäube und anderer Luftschadstoffe ganz zu schweigen.
Der Stadtrat der Stadt Pirmasens nimmt sein kommunales Selbstbestimmungsrecht genauso wahr, wie dies die Parlamente der Gemeinden des östlichen Abschnittes der pfälzischen B 10 tun. Diese bestimmen ihr Ablehnung des Ausbaus der B 10 für ihre zuständigen Gemarkungen ab, wie jeder weiß wird im Pirmasenser Raum kräftig an der B 10 ausgebaut. Dies ist ja nicht Neues. Wie aber soll man aber den aktuellen Beschluss des Stadtrates verstehen? Gibt es denn nicht zunehmend mehr Proteste auch von Bürgern aus Pirmasens, die über mehr Lärm und Verschlechterung ihrer Lebensqualität im Zuge des dortigen Ausbaus der B 10 klagen? Müssen diese Bürger nicht genauso geschützt werden? Offensichtlich werden diese als Bauernopfer einer aus unserer Sicht falschen Verkehrspolitik verstanden. Worin besteht für den Stadtrat ein Unterschied der Kontrolle eines Nachtfahrverbotes gegenüber einer Kontrolle des Transitverbotes vor? Ist dies nicht genauso schwierig oder genauso überhaupt nicht möglich, um die Worte der Mehrheit des Stadtrates zu benutzen? Die Problemstellung der Überwachung ist doch die gleiche, nämlich eine Bereitstellung einer ausreichenden personelle Kapazität der Polizei und Ausweisung entsprechender Kontrollräume zur direkten Überprüfung. Ferner die Schaffung von entsprechenden technischen Unterstützung der Kontrolle, auch über modernste Überwachung durch GPS.
Die Behauptung, dass man es nur schwer gelingt regionalen von nicht regionalen Verkehr zu unterscheiden, ist der BIQ zu absolut verfasst. Sie sollte zumindest nicht als Alibi dienen, eben erst gar nicht den Versuch zu unternehmen ein Transitverbot zu erproben.
Wie die BIQ nachgewiesen hat, ist ein Transitverbot ohne Benachteiligung der regionalen Verkehre in anderen EU-Ländern und auch in anderen Bundesländern, in der die Politik diese Problem ernsthafter angeht wie unsere Landesregierung, offensichtlich lösbar. In Österreich waren alle Beteiligten, auch die dortigen Verkehrgewerbe, wirklich an einer Lösung des Problems interessiert und haben nicht so hohe Hürden aufgebaut. Es wird ja nicht einmal ein ernsthafter Versuch untergenommen, in einer Testphase ein solches Transitverbot zu probieren. Die Testung des im Dezember beginnenden Nachtfahrverbotes ist aus unserer Sicht ein zu geringer Kompromiss. Es gilt abzuwarten wie die Ergebnisse dieser Testung in eine wirkliche Umsetzung erfolgt. Diese Testphase muss vor allem auch hinsichtlich ihrer Kontrolle deutlich eine Antwort geben. Gelingt die Kontrolle, ist sie auch nach Meinung der BIQ auf ein ganztägiges Transitverbot ausweitbar.
Einen Bärendienst hat sich der Stadtrat mit seiner Befürchtung erwiesen, dass bei Transitverbot auf der B10 die Stimmen nach einem Verzicht des Ausbaus lauter werden. Die Katze ist aus dem Sack, die B10 dient in erster Linie der Bedienung des überregionalen Verkehrs, so ist diese Aussage des Stadtrates zu verstehen. Die BIQ möchte daran erinnern, dass sowohl bei der Mediation, wie auch bei allen Treffen beim so genannten „Mautgipfel", alle Beteiligten den Ausbau der B 10 zur Transitstrecke abgelehnt haben. Und jetzt - Ausbau auf Teufel-komm-raus aber kein Transitverbot , auch wenn die ganze Region durch den auf der dann zur Autobahn ausgebauten B 10 gebündelten europäischen LKW-Transitverkehr erstickt.
Juli 2006
Lkw-Nachtfahrverbot auf B 10 bleibt
Ab September unbefristete Regelung für Strecke Pirmasens-Landau
PIRMASENS/LANDAU (swz). Das Nachtfahrverbot für den Transit-Lkw-Verkehr über
7,5 Tonnen auf der B 10 zwischen Pirmasens und Landau bleibt nicht nur bestehen,
sondern wird zudem zeitlich ausgeweitet. Wie die rheinland-pfälzische
Staatskanzlei gestern mitteilte, gilt das Verbot ab 1. September in der Zeit
zwischen 22 und 6 Uhr.
Weil nicht wenige Brummi-Fahrer seit Einführung der Autobahn-Maut für
Lastkraftwagen die B 10 als billige Ausweichstrecke benutzten, hatte die
Landesregierung im Dezember 2005 einen Fahrverbot-Modellversuch gestartet, um
die Anwohner zu schützen. Demnach haben Transit-Lkw nachts zwischen 23 und 5
Uhr nichts auf der Strecke Pirmasens-Landau zu suchen. Zunächst bis 31. Mai
befristet, wurde der Versuch im Mai um drei Monate bis 31. August verlängert,
um nach dem Wechsel im Verkehrsministerium in Ruhe über die Zeit nach der
Testphase zu entschieden.
LEISTEP / LEISTEP
Januar 2007
Nachtfahrverbot wirkungslos
Mit der Veröffentlichung der aktuellen Verkehrszahlen für die B 10 bestätigen
sich für die Bürgerinitiative Queichtal die negativen Erwartungen an das
Nachtfahrverbot für Lastwagen. Es bleibe wirkungslos, heißt es in einer
Pressemitteilung der Ausbaugegner. Die Bürgerinitiative fordert nun ein streng
kontrolliertes, ganztägiges Transitverbot für Lastwagen „ohne Ausnahmen,
Hintertürchen und Schlupflöcher", wie es in anderen Bundesländern auch
möglich sei. Rund 3500 Lastwagen ganztägig und immer noch bis zu 500 „Brummis"
zwischen 22 und 6 Uhr seien nicht hinnehmbar und für die Anwohner nicht
akzeptabel. „Die großzügige Erteilung von Ausnahmegenehmigungen an jeden
Transporteur, der eine solche beantragt, hebelt auch dieses Verbot problemlos
aus und sorgt auf der B 10 dauerhaft für Lkw-Zahlen auf unerträglich hohem
Niveau", so das Fazit der Ausbaugegner. „Dazu machen die wenigen
Kontrollen in Verbindung mit lächerlichen Strafmaßen für mehr oder weniger
zufällig ertappte Sünder die B 10 zum rechtsfreien Raum, der mehr und mehr von
der europäischen Trucker-Szene gern genutzt wird", heißt es in der
Pressemitteilung. (red)