Umweltbelastung durch Lärm

Die Verlärmung der Umwelt durch den Straßenverkehr stellt neben der Luftbelastung durch Schadstoffe eines der größten Umweltprobleme dar. Die Lärmbelastung rückt immer stärker in das allgemeine Bewusstsein und ist zunehmend Gegenstand von Beschwerden in der Öffentlichkeit.

Subjektiv empfundene Belästigung der Bevölkerung durch verschiedene Lärmquellen
(Quelle: Institut für praxisorientierte Sozialforschung IPOS Mannheim, im Auftrag des BMU

Was ist Lärm und wie misst man ihn?

Lärm: Ist laut dem Gesetzgeber Schall oder Geräusch, welches Nachbarn oder Dritte stören, gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen kann.

Schall: Entsteht durch Schwingungen einer Schallquelle die Luftdruckschwankungen hervorrufen, welche vom Ohr wahrgenommen werden.

Schalldruck: Größe der Luftdruckschwankungen infolge der Luftschwingungen.

Maßeinheit Dezibel (dB).

Frequenz: Anzahl der Luftschwankungen pro Sekunde.

Kurven gleicher Lautheit, Hörschwelle und Schmerzgrenze

Beziehung zwischen Schallfrequenz, Schalldruckpegel und Lautheit

Je größer der Schalldruck ist (bei gleicher Frequenz), desto lauter wird der Schall empfunden.

Je größer die Frequenz ist, desto höher wird er empfunden.

 

 

Auswirkungen des Lärms auf den Menschen

Unser Gehör ist als hochsensibles Organ eigentlich der Geräuschkulisse einer Naturlandschaft angepasst. Deshalb wirken sich Geräusche, die viel lauter oder störender sind, negativ auf unser Wohlbefinden oder sogar unserer Gesundheit aus.

Mehr Lärm als Ruhe: Typische Schallpegel einiger bekannter Geräusche in dB(A)

(schematisch, nach Fleischer)

 

Die Störung selbst wird vom Einzelnen subjektiv empfunden und bewertet und hat vielfältige Auswirkungen auf den Menschen:

 

 

 

 

Physiologische Folgen:

Schlafstörungen

Hörschäden

Störungen des zentralen und vegatativen Nervensystems.

Magen- und Darmerkrankungen

Herz- und Kreislauferkrankungen

Bluthochdruck

Psychologische Folgen:

Minderung der Lebensqualität

Herbeiführen von Verhaltensänderungen

Beeinträchtigung der Kommunikation

Verärgerung

Unwohlsein

Konzentrationsstörungen

Abfall der Leistungsfähigkeit

 

 

Grenzwerte:

Gebietsdefinition nach der 16. BImSchV

Immissionsgrenzwert in dB(A)

Tag

Nacht

An Krankenhäusern, Schulen, Kur- u. Altenheimen

57

47

Reine u. allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungen

59

49

In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

64

54

In Gewerbegebieten

69

59

Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)

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