BI-Queichtal
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Für den Erhalt der Lebensqualität im Queichtal und gegen den 4-spurigen Ausbau der B10.

Keine 4-Spuren durch den Pfälzerwald.
Keine 4-Spuren durch den Pfälzerwald.

Aktuelles


Wir freuen uns, dass Sie unsere Seiten besuchen.

Dies ist die Homepage der BI-Queichtal e.V..
Wir setzen uns gegen den 4-spurigen Ausbau der B10 ein. Dieser Ausbau zerschneidet unwiderbringlich das einzigartige internationale Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen und konterkariert die Anerkennung durch die UNESCO als anerkannte Modellregion für eine nachhaltige Entwicklung. Wir stehen auch für den Erhalt der Lebensqualität in unserem Queichtal ein, Naturschutz = Menschenschutz. Wir sind wegen Förderung des Natur- und Umweltschutzes als gemeinnützig anerkannt. 

Wir freuen uns über jede Art der Unterstützung. Gerne können Sie uns auch mit einer Spende helfen:  
Spendenkonto:
VR-Bank SWW:         DE11 5489 1300 0005 4408 07  BIC: GENODE61BZA
Sie erreichen uns per E-Mail unter : biqb10(at)gmx.de      


AKTUELLES

September 2025:

Fahrraddemo auf der B10:
Am Samstag 27. September findet ab 15 Uhr eine weitere Fahrraddemo auf der B10 statt.

Wir werden uns wieder am westlichen Teil des alten Messplatzes aufstellen und über Birkweiler wieder nach Landau zurück auf der B 10 fahren.
"WhyNot" wird uns musikalisch auf dem Messplatz unterhalten.

Weitere Infos sind hier abzurufen.

Siehe auch: Warum keine 4-Spuren B10 durch den Pfälzerwald ?




Januar 2025:
Wir wünschen allen ein gutes neues Jahr 2025 in Gesundheit - wir hoffen auch in diesem Jahr auf tatkräftige Unterstützung bei unseren Aktivitäten.
Diese werden wir hier veröffentlichen.
Sie möchten unmittelbar informiert werden? Dann melden Sie sich einfach unter biqb10(at)gmx.de an.

Mögliche Themen in 2025:
- ROV Tunnel bei Annweiler
- Ausbau der B10 an der Felsnase bei Hauenstein
- Ausbau der Rastanlage bei Wilgartswiesen
- Geführte Naturwanderungen entlang der B 10
- Neue Prognosen Entwicklung Verkehr auf der B10, Umsetzung der Forderungen des Bundesrechnungshofes (siehe unten)
- Weitere Planungen Abschnitte Ausbau B10 
- Enge Zusammenarbeit mit dem BUND, AlsaceNature und dem ADFC


November 2024:  Einladung zu unserer Mitgliederversammlung 2024 

Mittwoch 13. November 2024 19 Uhr Vereinstreff Zukunft Annweiler

Hiermit ergeht eine herzliche Einladung zu unserer Versammlung am
NEU!: Mittwoch 13. November 2024 
19 Uhr Vereinstreff Zukunft Annweiler, Hauptstr. 28

Wir hoffen auf zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder. Tagesordnung bitte unten downloaden.
Downloads:

  • Tagesordnung und weitere Informationen hier
  • Hier können Sie den Bricht des Vorstandes downloaden.

Juni 2024: Rechnungsprüfungsausschuss: BMDV muss Kosten des B10 Ausbaus neu berechnen!

Es ist ein toller Erfolg für den BUND und die BI Queichtal: Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags hat das Verkehrsministerium von Volker Wissing zur Neuberechnung von Kosten und Nutzen des Ausbaus der Bundesstraße 10 in der Südpfalz auf Grundlage der geänderten Rahmenbedingungen verpflichtet.

Aus einer Pressemitteilung der Pfälzer Abgeordneten Prof. Dr. Armin Grau, MdB, und Dr. Lea Heidbreder, MdL (beide Bündnis 90/Die Grünen) von Anfang der Woche: 

„Das Ministerium ist jetzt in der Pflicht, den Ausbau der B10 inklusive aller Teilprojekte genau auf den Prüfstand zu stellen. Wir begrüßen den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses, denn die gestiegenen Kosten und die veränderten Verkehrsbedingungen fordern dringend eine Neuberechnung. In Zeiten drastischer Klimaveränderungen ist es notwendig, derartige Investitionen in Verkehrsinfrastruktur auf deren Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit unter den aktuellen Bedingungen zu überprüfen und sich nicht auf Zahlen von 2016 zu verlassen. Bei der B10 haben sich seit der Planung 2016 die prognostizierten Gesamtkosten bereits jetzt auf 650 Millionen Euro fast verdoppelt. Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen einen über 60% geringeren Anteil des Schwerlastverkehrs als erwartet. Das passt nicht zusammen.

Grundsätzlich braucht es mehr Investition in klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur. Im Straßenbau sollten wir uns auf den Erhalt von Brücken und bestehenden Straßen fokussieren, anstatt weitere Neu- und Ausbauprojekte zu priorisieren. Der Beschluss des Ausschusses ist ein deutlicher Fingerzeig in diese Richtung."

Wir schließen uns der Einschätzung an und danken ganz besonders Ulrich Mohr für seinen unermüdlichen Einsatz, den Bundesrechnungshof von den ausufernden Kosten des B10 Ausbaus in Kenntnis zu setzen.

Zur Vertiefung zu dem Thema NKV und B10 Ausbau:

  • SWR-aktuell : B 10 Ausbau doppelt so teuer
  • Mitgliederrundbrief 1_24
  • Stellungnahme BIQ und BUND zum Bericht des Bundesrechnungshofes
  • Landesverband BUND  Aktivitäten B10
  • Kreisgruppe Südpfalz BUND Aktivitäten B10

April 2024:  Pressekonferenz: Fachgutachterliche Stellungnahme zum Bericht des Bundesrechnungshofs zum 4-streifigen Ausbau der B10 zwischen AS B427/Hinterweidenthal - B 48 Wellbachtal und AS Godramstein.

Am Dienstag 9. April 2024 fand in Mainz eine Pressekonferenz zur Veröffentlichung eines von der BI Queichtal und des BUND in Auftrag gegebenes Fachgutachtens von RegioConsult Marburg statt. Das Fachgutachten weist fundiert nach, dass die vom Bundesrechnungshof geäußerte Kritik der fehlenden Wirtschaftlichkeit des Projektes berechtigt ist. (Deutscher Bundestag, 20. Wahlperiode; Drucksache 20/9700 vom 7.12.2023: Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof. Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2022) Download hier

Dort ist zu lesen:
Der Bundesrechnungshof hat daher empfohlen, Bedarf und Wirtschaftlichkeit für ...... die B 10 kritisch zu prüfen. Sollte das NKV inzwischen kleiner als Eins sein, wären die Projekte unwirtschaftlich. Sie dürften in der bisher geplanten Form nicht weiterverfolgt werden. ..... "

( S. 154) " .... 
Der Bundesrechnungshof erwartet vom BMDV, dass es den Bedarf für beide Bundesstraßen kritisch und ergebnisoffen überprüft, das NKV dafür nach der Methodik des BVWP 2030 neu berechnet und unwirtschaftliche (Teil-)Projekte anpasst oder abbricht. Dabei sollte es einfachere und kostengünstigere Handlungsalternativen prüfen und im Falle alternativer Planungen ebenfalls das NKV berechnen."

Das Fazit des Gutachtens in aller Kürze: "...  der gesamte Ausbau des BVWP-Gesamtprojekts B10-G11-RP B 10 Hinterw􏰄eidenthal - Landau (A 65) der B 10 nicht bauwü􏰄􏰇rdig ist, da das NKV auf allen fü􏰇nf Abschnitten mit Sicherheit deutlich unter 1 ist."

Aus unserer Sicht ist damit bewiesen, dass ein weiterer 4-streifiger Ausbau der B10 keine Wirtschaftlichkeit nachweist und aus diesem und aus Naturschutzgründen nicht weiter verfolgt werden darf.
Wir brauchen andere Lösungen:

  • Sperrung für den im europäischen Transit fahrenden Schwerlastverkehr, dieser soll auf den TEN-Achsen erfolgen
  • Ausbau des ÖPNV, speziell die Queichtalbahn mit modernen Park and Ride-Systemen und einer höheren Taktung
  • Ausbau des Fahrradwegenetzes

Weitere Informationen und Presseecho hier


April 2024:  Einladung zur Naturführung und Vogelstimmen Exkursion - Auf dem Kirchberg- Sonntag 14. April 9:00 Uhr

Am Sonntag 14 April 9:00 Uhr wird uns Ulf Janz vom NABU Landau für 2-3 Stunden bei einer Exkursion das struktur- und artenreiche Naturschutzgebiet "Auf dem Kirchberg" bei Birkweiler näher bringen. Wir werden die einzigartige Natur dieses FFH-Gebietes kennenlernen und besonders auf Vogelstimmen achten und diese bestimmen. Wir werden uns aber auch mit die Bedrohung dieses Gebietes durch den geplanten Ausbaus der B10 auf 4-Spuren auseinandersetzen.
Treffpunkt:  9:00 Uhr am Wanderparkplatz Birkweiler

Weitere Informationen hier


März 2024:  Einladung zur Kundgebung für Demokratie, Solidarität und Vielfalt 


Oktober 2023:  Einladung zu unserer Mitgliederversammlung 2023 

TERMINÄNDERUNG: Neuer Termin Mittwoch 13. Dezember 2023 19 Uhr VR-Bank SWW Annweiler

Hiermit ergeht eine herzliche Einladung zu unserer Versammlung am
NEU!: Mittwoch 13. Dezember 2023  
19 Uhr VR-Bank SWW Annweiler am Trifels

Bei dieser Versammlung werden turnusgemäß Wahlen des Vorstandes stattfinden.
Downloads:

  • Tagesordnung und weitere Informationen hier
  • Hier können Sie die Liste der zur Wahl stehenden Personen einsehen.

Juli 2023:  Fahrraddemo auf der B10 für eine Verkehrswende

 

 

Unterstützt uns und kommt alle!


Weitere Infos demnächst hier


Wir fordern im Verkehrssektor für den Klimaschutz:

 
  • Kein weiter so, wie bisher !
  • Macht endlich eine enkeltaugliche Politik !
  • Ausbau Schiene und alltagstaugliche Radwege !
  • Wald statt Asphalt - zum Schutze des Pfälzerwaldes und der Menschen
 

 


April 2023:  Demo zum Schutz des Pfälzerwaldes und zum Wohle der Menschen

Aufruf zur Demo am Donnerstag 15 April 11 Uhr am Hohenstaufensaal Annweiler:
weitere Informationen hier

Die Übergabe einer Urkunde um 14:30 Uhr am 13. April im Hohenstaufensaal Annweiler zur weiteren Anerkennung des UNESCO-Status für den Pfälzerwald als Biosphärenreservat für die folgenden zehn Jahre. Überreicht wird die Urkunde durch das MAB-Nationalkomitee, zuständig für die 16 Biosphärenreservate in Deutschland, an den Träger des deutschen Teils des deutsch-französischen Biosphärenreservats, an den Bezirksverband Pfalz.


Bei der Übergabe werden unter anderem die Ministerin für Umwelt Frau Eder, die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Prof. Dr. Maria Böhmer, der Vorsitzende des deutschen MAB-Komitees Dr. Stefan Lütkes, der Vorsitzende des Bezirkstages Pfalz  Theo Wieder und viele andere aus den entsprechenden Gremien anwesend sein.
 
Mit unserer Demo möchten wir den Verantwortlichen klar machen, dass dies so nicht weitergehen kann.
Aus diesen Gründen rufen wir zum Schutze des Pfälzerwaldes, zum Wohle der Menschen und zum Schutze des Klimas zu einer Demonstration für den Donnerstag 13. April gegen 14 Uhr am Hohenstaufensaal in Annweiler auf.


Januar 2023:  Aktion 1:    Briefe an das MAB-Komitee
                        Aktion 2:    Brief-/E-Mail an Abgeordnete

Aktion 1: Briefe an das MAB: Schutz des UNESCO-Status des Biosphärenreservats Pfälzerwald in Gefahr
Briefe müssen geschrieben werden. Hunderte! Und zwar an das MAB-Nationalkomitee, das für den UNESCO-Status des Biosphärenreservat Pfälzerwald zuständig ist. Mustertexte als Vorschläge stehen hier zur Verfügung. Die vorgeschlagenen Texte können auch Anregung sein für einen eigenen Text.
Downloads Schreiben:
pdf:        Schreiben1        Schreiben2        Schreiben3
docx:      Schreiben1        Schreiben2        Schreiben3

Wir hoffen auf Ihre Hilfe. Leiten diese Bitte auch an Freunde und Bekannte weiter.
Der anzuschreibende Vorsitzende des MAB-Nationalkomitees ist Dr. Stefan Lütkes.
Seine Postadresse lautet: Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn. 
Per E-Mail ist er zu erreichen unter:  stefan.luetkes(at)bmuv.bund.de.

Warum eine solche Kraftanstrengung? .......................weitere Informationen hier

Aktion 2: Briefe an Abgeordnete Bundestag: Kein Planungsbeschleunigungsgesetz für Neubauten von Autobahnen
Informationen und Text-/ Briefentwürfe hier.
Die Texte sollen möglichst an viele Bundestagsabgeordneten der Ampel versendet werden, um sie aufzufordern eine "Planungsbeschleunigungsgesetz" für Straßenneubauten abzulehnen.
 


Oktober 2022:  Einladung zu unserer Mitgliederversammlung 2022 
 

Hiermit ergeht eine herzliche Einladung zu unserer Versammlung am
Mittwoch 30. November 2022 (Achtung Termin geändert)
19 Uhr VR-Bank SWW Annweiler

Weitere Informationen hier

 


September 2022:  Sternfahrt nach Landau - Protest gegen den Ausbau und für eine Mobilitätswende
Weitere Informationen hier


Juni 2022:  Resolution regionaler, überregnionaler und internationaler  Verbände und initiativen gegen einen Ausbau auf 4 Spuren der B10 mitten duch das Bisophärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen:

Dieses Fernstraßenprojekt im Zuge der Bundesstraße 10 quert einen bedeutsamen Bereich des deutsch-französischen Biosphärenreservats Pfälzerwald – Vosges du Nord. Es gefährdet außergewöhnliche Landschaften und Naturräume, die gleichzeitig für die Entwicklung des Tourismus sowie der damit verbundenen Wirtschaftszweige wichtig sind. Eine Zerschneidung dieser einzigartigen Landschaft muss vermieden werden.
Noch ist es nicht zu spät. Die entscheidenden Abschnitte des B 10-Ausbaus im größten zusammenhängenden Waldgebiet Deutschlands sind noch nicht planfestgestellt.

19 Organisationen veröffentlichten im April 2022 deshalb diese Resolution zum B10-Ausbau.
Weitere Infos und Download der Resolution hier


Mai 2022:  Informationen über eine Stellungnahme im Raumordnungsverfahren (ROV) für den 4-streifigen Ausbau der B 10 zwischen der Anschlussstelle B 48 (Wellbachtal) und der Anschlussstelle Queichhambach:

Das ROV über die Streckenführung der Tunnel bei Annweiler ist eröffnet worden. Bis zum 31.Mai 2022 kann jeder Bürger / jede Bürgerin eine Stellungnahme  abgeben. Wir haben hier (weiterlesen?? hier) Informationen zu diesem Thema, Textbausteine und weitere Schreiben zum Lesen und Download abrufbar hinterlegt.
Jede Stellungnahme ist wichtig - denken Sie an die Frist 31. Mai.


Musterbrief: hier downloaden
Textbausteine: hier downloaden
Anschreiben Mitgliederbrief: hier downloaden


Vorankündigung:
Mitgliederversammlung Mittwoch 27. Oktober 2021 19:00 Uhr
Kleiner Saal Hohenstaufensaal Annweiler


20. September 2021: Fachtagung Pfälzerwald-B 10 
Samstag 2. Oktober 2021 ab 09:00 Uhr - weitere Informationen hier
Anmeldung über 


25. Februar 2021: Digitale Podiumsdiskussion zum Thema B 10 
Donnerstag 25. Februar 2021 ab 18:30 Uhr - weitere Informationen hier
Zugangsdaten über bund-rlp.de/b10 abrufbar


Januar 2021:  Kampagne von BUND , Alsace Nature und BIQ 
Wir fordern ein Moratorium des aktuellen Ausbaus der B 10  und eine Neubewertung der Ausbaupläne auf der Basis neu zu bewertender Kriterien des Klimawandels, der Staatsverschuldung wegen der Corona-Pandemie, der Zerschneidung des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen und der politisch angekündigten Novellierung des BVWP 2030 im Jahre 2022. - weitere Informationen hier


November 2019: Annweiler wird zum Bauernopfer des B10 Autobahnausbauwahn
Für die BI Queichtal ist die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz, in dessen Auftrag der Landesbetriebs Mobilität (LBM) arbeitet, bei den Planungen des B10-Ausbaus als eine Täuschung im Verfahren bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) und ..... (weiterlesen?? hier).


April 2018: Aktionsgruppe Klima und Umwelt-Suedpfalz

Homepage: http://aktionsgruppeklimaundumweltsuedpfalz.de/ 

Die BI-Queichtal ist Mitglied dieser Aktionsgruppe und freut sich auf dei konstruktive Zusammenarbeit mit den weiteren Organisationen und Verbänden:

Träger dieser neuen Zusammenarbeit sind folgende Organisationen und Gruppen: 

Der ADFC e.V., Attac Landau e.V., BI-Queichtal e.V., BI Geothermie Landau-Südpfalz e.V., BUND Südpfalz e.V., Critical mass, GNOR e.V., Landesjagdverband Kreisgruppe SÜW e.V, NABU Landau Stadt e.V., Pro Baum e.V., die Umweltgruppe der Universität Landau, Fa. Unverpackt Landau. Die Initiatoren sind offen für weitere Gruppen. 

Große Aktion Transitverkehr raus aus der Südpfalz:

Die Aktionsgruppe hat mehr als 18 000 Flyser zu diesem Protest an die Bevölkerung verteilt. Machen Sie auch mit und schicken Sie an den Minister Wissing auch Ihren Protest gegen die im europäischen Transit fahrende LKW-Flut auf unseren Strassen in der Südpfalz. 

Den Flyer können Sie hier runterladen

Den Brief an der Minister Wissing erhalten Sie hier


April 2018:

Mitgliederhauptversammlung:

Mittwoch 11. April 2018, 19:30 Uhr 
Am 11. April wurde der neue / alte Vorstand wieder gewählt. 

Download: Hier können Sie das Protokoll der Sitzung abrufen

Download: Die Liste mit dem gewählten Vorstand können Sie hier abrufen.

 

 

Moratorium Ausbau B 10

Pressmitteilung vom 27.1.2021: 

„Autobahn“ durch Wald unter UNESCO-Schutz: Französische und deutsche Umweltschützer solidarisch vereint.

 

MAINZ. „Das deutsch-französische Biosphärenreservat Pfälzerwald – Nordvogesen wird im Süden wie im Norden umzingelt von zwei Autobahnen, die für den europäischen Transitverkehr bestimmt sind. Ein weiteres Betonband mitten durch dieses einzigartig von der Natur ausgestattete Waldgebiet, dem größten in ganz Westeuropa, das geht gar nicht.“ Zu dieser Aussage haben sich der große elsässische Naturschutzverband Alsace Nature (AN), die südpfälzische BI Queichtal sowie der BUND zusammengefunden. Man will hier im äußersten Süden von Rheinland-Pfalz am gleichen Strang ziehen gegen die bevorstehenden, aber noch zu verhindernden Verheerungen durch einen verkehrstechnisch völlig überflüssigen, autobahngleichen Ausbau der B 10 zwischen Landau und Pirmasens. 
Es geht um die Unantastbarkeit des von rotem Sandstein geprägten Gebirges mit seinen bizarren Felsen und in Fels gehauenen Burgen, da wo sich Elsass und Pfalz beiderseits der deutsch-französischen Grenze ein Rendezvous geben; es geht um den von Geschichte und alten Sagen geadelten „Wasgenwald“, in dem sich einst das Schicksal von Walther und Hildegund laut dem bekannten mittelalterlichem Walthari-Lied entschieden hat. Dieses Epos wurde zu Zeiten der Karolinger u. a. in Verse gebracht von einem Benediktiner-Mönch im nahen elsässischen Weißenburg (Wissembourg).

Ohne Rücksicht auf den fortschreitenden Klimawandel, die noch vorhandene Artenvielfalt, die zu erwartende Kostenexplosion und trotz bereits im ersten Mediationsverfahren erwiesener wirtschaftlicher Nutzlosigkeit für das notleidende Pirmasens hat es dieses Fernstraßenprojekt in den geltenden Bundesverkehrswegeplan (BVWP) geschafft. Seine durchgängige Realisierung und deren Folgen für Natur, Landschaft, Wandertourismus und Weinbau wären nie mit dem Schutzstatus eines Biosphärenreservats in Einklang zu bringen. Eine zusätzliche Armada von täglich 10.000 LKW, die laut rheinland-pfälzischem Verkehrsministerium künftig zwischen Nordseehäfen und Süddeutschland pendeln sollen, würde das Schutzgebiet mit all seinen sympathischen Merkmalen nicht aushalten.

Die schon in früheren Jahren eng über die Grenze zusammenarbeitenden Umweltschutzorganisationen intensivieren derzeit wieder ihre Zusammenarbeit, um bei der Politik im Wahljahr 2021 ein Moratorium gegen den durchgängig vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Pirmasens und Landau zu erreichen. Im kommenden BVWP hat das nichts mehr zu suchen. Dazu fügt sich, dass im laufenden Jahr die turnusmäßige Überprüfung der Fernstraßenprojekte im BVWP bevorsteht. Hilfreich könnte dabei sein, dass die Corona-Krise einen enormen Sparzwang bei den öffentlichen Haushalten ausgelöst hat und weiter auslösen wird.

Apropos Sparzwang: Von 1935 bis in die 80-er Jahre des 20. Jahrhunderts wurden mindestens sieben Versuche, den Pfälzerwald mit einer Autobahn zu queren, von der Politik regelmäßig verworfen; immer mit dem Argument, Tektonik und Raumwiderstand des Gebirges würden zu nicht mehr tragbaren Kosten führen. Zusätzlicher Ablehnungsgrund war der gutachterlich festgestellte ökologische Reichtum des Waldgebirges. Die Naturschützer*innen beiderseits der Grenze fragen sich, warum das heute keine Rolle mehr spielen soll.

Deshalb kritisieren die Ausbaukritiker*innen – unterstützt vom Fachbüro RegioConsult – hartnäckig und mit EU-Recht im Rücken, dass der 2016 durchgepeitschte BVWP nicht die von Brüssel verlangte Strategische Umweltprüfung (SUP) im B10-Korridor enthält. Diese wäre unbedingt nachzuholen bei der Fortschreibung des Bedarfsplangesetzes.

Eine solche Neubewertung des Projektes „Pfälzerwald-Autobahn“ muss nach Meinung der Ausbaukritiker*innen eigentlich nicht schwerfallen, denn erstens sind im Westen bei Pirmasens die Ausbauwünsche der Befürworter*innen in Beton und Asphalt gegossen und damit befriedigt und in Erfüllung gegangen. Und zweitens liegt für die mit Abstand größten und für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutendsten Streckenabschnitte bislang weder ein Linienbestimmungsverfahren, geschweige denn ein Planfeststellungsbeschluss vor. Das gilt ganz besonders für das Riesenprojekt eines Basistunnels unter der Stadt Annweiler.

Dieser Planungsstand unterscheidet das pfälzische Fernstraßenprojekt von anderen hochumstrittenen Vorhaben, da es noch rechtsstaatlichen Spielraum gibt. Nichts desto weniger zählt die im BVWP festgeschriebene Durchtrennung im bundesweiten Vergleich zu einem der bedenklichsten Fernstraßenprojekte in Deutschland. Hilfreich bei einer Neubewertung kann durchaus sein, dass es einen nach wie vor anwendbaren Kompromissvorschlag gibt, der im Jahr 2013 gegen Schluss der letzten Mediationsrunde erarbeitet worden war, am Ende aber fundamentalistischen Positionen weichen musste.

Die ganze Überflüssigkeit des Projektes wird schon daran sichtbar, dass es mit den beiden Autobahnen A 4 auf der französischen Seite und der A 6 auf deutscher Seite für den Schwerverkehr im Europatransit ausreichend Fassungsvermögen gibt. Die EU sieht das ebenso.

Das für die 16 deutschen Biosphärenreservate zuständige, aber vermutlich unter starkem politischem Druck stehende MAB-Nationalkomitee hat seit seiner letzten „periodischen Überprüfung“ im Jahr 2013 seine strengen Vorbehalte gegen eine Zerschneidung des UNESCO-Projektes bislang nicht mehr zu erneuern gewagt. Es schweigt auf diesbezügliche Anfragen. Nicht zu übersehen ist auch das unerschütterliche Hinwegsehen über dieses Problem, das bei bestimmten Honoratioren rings um den Pfälzerwald zu beobachten ist.
Demgegenüber meinen die Ausbaukritiker*innen, die Zeit für ein Stoppschild im Pfälzerwald sei gekommen. Die Politik müsse ihre Verantwortung für Klima, Artenschutz und die kommenden Generationen endlich wahrnehmen.

Die transnationale Arbeitsgruppe plant unter anderem eine digitale Podiumsdiskussion am 25. Februar 2021 und eine hochkarätig besetzte Fachtagung im kommenden Sommer. Zur Podiumsdiskussion sind die ersten Zusagen von Landtagskandidat*innen eingegangen. Bereits kurz vor Weihnachten wurden weit über hundert Briefe an Landtags- und Bundestagsabgeordnete verschickt. Dort sind weitere Facetten des Themas ausführlich dargelegt (Vgl. Anhang).

Für diese PM gibt es auch eine französische Version (siehe Anhang).

Für Nachfragen:
Dr. Werner Reh, BUND Bundesverband (Berlin): +49 176 / 457 19 292
Maurice Wintz, Alsace Nature: 0033 6 48 91 87 56
Walter Herzog, BI Queichtal: +49 151 42 55 35 83
Wulf Hahn, Mediator / Dipl. Geogr./SRL, RegioConsult (Marburg): +49 174 / 9814839
Ulrich Mohr, BUND Südpfalz: +49 6347 – 6630

Aktuelle (Nov 2019) Pressemitteilung BIQ zu Planungen B10 bei Annweiler

Für die BI Queichtal ist die Vorgehensweise des Verkehrsministeriums Rheinland-Pfalz, in dessen Auftrag der Landesbetriebs Mobilität (LBM) arbeitet, bei den Planungen des B10-Ausbaus als eine Täuschung im Verfahren bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) und am Ende des Steuerzahlers zu werten. 

Im Zuge der Aufstellung wurden durch diese beiden Behörden für den B10-Ausbau zwischen der B48 Wellbachtal und Annweiler Ost Kosten von 158,7 Mio. Euro ermittelt. Diese Kostenangabe flossen in den BVWP 2030 als offizielle Baukosten ein, u. a. wurde auf deren Basis auch ein ziemlich schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von lediglich 1,4 ermittelt. Bei einem NKV kleiner eins ist ein Projekt nicht mehr bauwürdig.

Auf Basis dieser Kostenangabe wurde das Projekt auch in den BVWP 2030 aufgenommen, im Dezember 2016 segnete der Deutsche Bundestag, u. a. auch mit Zustimmung der beiden südpfälzischen Abgeordneten Gebhardt und Hitschler den Plan mehrheitlich ab.

Nun, knapp 3 Jahre Jahre später, kommt der LBM aus der Deckung und beziffert die Baukosten für seine Vorzugsvariante mit 276 Mio. Euro. Eine Steigerung um 117 Mio. Euro, was einer Steigerungsrate von sage und schreibe 74 % gleichkommt. Die ebenfalls denkbare Maximalvariante, ein vierspuriger Basistunnel, liegt sogar noch weit darüber bei 374 Mio. Euro, Steigerungsrate 136%.

Für die BI Queichtal hat diese Vorgehensweise einen bitteren Nachgeschmack, da offensichtlich die Bauwürdigkeit dieses Projektes im BVWP 2030 gesichert werden sollte. Am Ende zahlen der Steuerzahler und unsere Kinder die Rechnung, ein Fall der sicherlich auch die Rechnungshöfe auf Landes- u. Bundesebene interessieren wird.

Ähnliches kann man bei den folgenden Projekten feststellen: Bei dem Tunnelprojekt Bad Bergzabern wurden zu Beginn lediglich Kosten in Höhe von 34 Mio. Euro veranschlagt. Inzwischen liegen die Kostenprognosen bei 62 Mio. Euro, wobei das Ende der Fahnenstange wohl noch nicht erreicht ist.

Für den 6-spurigen Ausbau der A61 zwischen Speyer und Frankenthal ist man mit 600 Mio. Euro gestartet inzwischen liegen die Baukosten bei 1,4 Milliarden Euro.

Die Detailplanungen für die B10 im Queichtal selbst rufen Kopfschütteln und Entsetzen hervor. Für die Anbindung der Vorzugsvariante an das bestehende Straßennetz wird der Eingang des Wellbachtales, der Bereich am Schwimmbad Annweiler und die Auffahrt Annweiler Ost mit Betonmonstern zugepflastert, welche dem Horrorbauwerk bei Hinterweidenthal entsprechen oder diesem sehr nahekommen.

Auch östlich Queichhambach, beim Klemmental in Albersweiler, bei Birkweiler mit dem dort im Querschnitt stellenweise 7-8 Fahrbahnen einnehmenden Tunnelbauwerk sowie bei der Anbindung Godramstein, werden weitere dieser Megabauwerke notwendig werden.

Zwischen Rinnthal und Godramstein insgesamt siebenmal Betonwahn a la Hinterweidenthal. Mit riesigem Flächenfrass und brachialer Gewalt mitten durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald und sogar mitten durch das größte Naturschutzgebiet am gesamten Haardtrand, dem Kirchberg bei Albersweiler: Durch den deutlich größer werdenden Einschnitt für die zweite Klemmentalbrücke wird von dem Naturschutzgebiet wohl nichts mehr übrigbleiben wird.

Außerdem werden bei der bevorzugten Planung den Bewohnern im Westen von Annweiler fast 1-2 km frei liegende Autobahn zugemutet. Der Autobahnbogen zwischen den beiden Tunnels soll nicht nur landschaftsschädigend mit einem riesigem Kreisel von 100 m Durchmesser an die regionalen Straßen angebunden werden, er sorgt auch für einen nicht einzudämmenden Lärmkorridor, in dem der Lärm und die Schadstoffe von den prognostizierten 36000 Fahrzeugen bei einem LKW-Anteil von 18% (mindestens 6500 LKW) vermutlich dann auch nachts ausgestoßen, sich ungehindert über Annweiler ergießt. Diese Korridorwirkung kann man nicht durch passiven Lärmschutz entschärfen.

Aus der Sicht der BI Queichtal werden dadurch die Bewohner von Annweiler zum Bauernopfer eines ungehemmten Autobahnwahns. Ein Basistunnel als mögliche Alternative würde dann zwar Annweiler West entlasten, aber den Verkehr bei Annweiler Ost von Landau kommend zur Anbindung an die B 48 durch die gesamte Siedlung auf der alten B10 führen. Dies würde dann wieder den alten Zustand von der Zeit vor dem Tunnelbau, die damals als Entlastung für Annweiler geplant als Ortsumgehung gebaut wurde, herstellen - tolle Entwicklung. 

Umso mehr lautet unsere Forderung : Europäischer LKW-Transitverkehr raus aus dem Queichtal, dann brauchen wir keinen Ausbau der B10 zu einer Autobahn.

Statt den Klimawandel Rechnung tragender und zukunftsfähiger Verkehrskonzepte, wie die Elektrifizierung und das zweite Gleis für die Queichtalbahn, plant Politik und LBM weiterhin seine Projekte aus dem letzten Jahrhundert, welche den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht werden und keine Zukunft haben.

Mitgliederrundbrief August 2018

Download: Den Abschnitt mit dem Rücklauf über Ihr Mitmachangebot können Sie hier abrufen.

Liebe Mitglieder,

Liebe Mitstreiter,

einiges hat sich inzwischen getan, an der B10 bei Landau soll es bald losgehen und wir mussten miterleben, wie sich der LBM die Lenkung des Verkehrs während der Bauphase von mindestens 6 Jahren vorstellt. Was da auf uns zukommt verspricht nichts Gutes.
Das größte Problem ist nach wie vor der im Transit fahrende LKW-Verkehr. Diesem gilt momentan ein Großteil der Vorstandsarbeit.
Es hat sich eine Aktionsgruppe Klima und Umwelt Südpfalz gegründet. Dort haben sich mehr als 12 Aktionsgruppierungen und Verbände zu einer Aktionsgruppe zusammengeschlossen. Auch wir von der BI Queichtal sind dabei und haben nun auch weitere starke Partner an unserer Seite.
Eine gemeinsame Aktion wird auch eine Flubgblattaktion, die für eine Sperrung der B10 für den Transit-LKW-Verkehr werben soll. Die Bevölkerung soll aufgerufen werden sich gegen diesen LKW-Terror zu wehren.
Die Flyer sollen ausgetragen werden und an alle Haushalte der Gemeinden verteilt werden.

Hierzu benötigen wir viele helfende Hände.

Der Vorstand baut auf Sie, liebe Mitglieder. Wenn sich viele melden und austeilen helfen, ist der Aufwand für den Einzelnen überschaubar. Auf dem Beiblatt habe ich alle Ortschaften aufgelistet, in denen entsprechend verteilt werden soll.

Kennen Sie noch andere Personen, die mithelfen würden? Sprechen Sie welche an – vielleicht gewinnen wir für diese Aktion weitere Aktivisten für unsere Sache.

Ferner planen wir eine Informationsveranstaltung im Herbst zu diesem Thema.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorstandsarbeit sind die Auswirkungen des Ausbaus auf den Status des Biosphärenreservates Pfälzerwald. Auch hier arbeiten wir eng mit dem BUND Südpfalz zusammen. Hierzu ist im Frühjahr vor der Wahl eine Veranstaltung geplant.

Wir möchten Sie zu mehr Mitarbeit einladen. So sollten wir uns, wenn auch manchmal kurzfristig, zu Demonstrationen aufraffen. Wenn z.B. der Verkehrsminister Wissing in unserer Region weilt, sollten wir hier verstärkt durch eine Demonstration Flagge zeigen. Wenn in den Ortschaften wieder durch den LKW-Verkehr nichts mehr geht, sollten wir auch da durch eine Demo auftreten. Wir müssen also wieder stärker Präsenz zeigen, der Vorstand alleine ist hier zu klein und kann nicht alles bewältigen.
Dazu brauchen wir eine funktionierende Informationsmöglichkeit. Zeigen Sie uns auf dem Abschnitt an, wie wir Sie erreichen können. Wir präferieren zur Kontaktaufnahme die E-Mailadresse. Es ist für uns mit weniger Zeitaufwand verbunden.
In diesem Sinne bitten wir Sie den Abschnitt auf der Vorderseite auszufüllen und uns zuzusenden. Wir haben diese Formular auch auf der Homepage beriet gestellt, dort kann man es direkt ausfüllen und als pdf an versenden.

Alle weiteren Infos entnehmen Sie bitte unserer Homepage, dort können Sie auch den Flyer „Transitverkehr“ einsehen. – für die Pflege der Homepage suchen wir auch einen Mitstreiter. Es wäre schön, wenn wir jemanden finden könnten.

Download: Den Abschnitt mit dem Rücklauf über Ihr Mitmachangebot können Sie hier abrufen.

Ihr 1. Vors. Walter Herzog

Datenschutzerklärung nach DSGVO

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Die BI-Queichtal ist ein anerkannt gemeinnütziger Verein. Er verfolgt das Ziel die Lebensqualität im Queichtal zu erhalten und kämpft aktiv gegen einen 4-spurigen Auzsbau der B10 zwischen Landau und Pirmasens.

Anschrift:
BI-Queichtal e.V.
Berwartsteinstr. 58
76855 Annweiler am Trifels

Kontakt:
Telefon: 063929944593
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Website: www.bi-queichtal.de
Verantwortlich nach § 6 Abs.2 MDStV
1. Vors. Walter Herzog
Landauer Str. 1
76692 Hauenstein

Haftungsbeschränkung
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Externe Links
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2 Datenschutzerklärung:
 

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher
BI Queichtal e.V.


76855 Annweiler am Trifels
; Deutschland

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Vorstand: Walter Herzog

Arten der verarbeiteten Daten:
- Bestandsdaten (z.B., Namen, Adressen).
- Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern).
- Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos).
- Nutzungsdaten (z.B., besuchte Webseiten, Interesse an Inhalten, Zugriffszeiten).
- Meta-/Kommunikationsdaten (z.B., Geräte-Informationen, IP-Adressen).
Kategorien betroffener Personen
Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).
Zweck der Verarbeitung
- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
- Sicherheitsmaßnahmen.
- Reichweitenmessung/Marketing
Verwendete Begrifflichkeiten
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen:

  • Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
  • Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
  • Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
  • Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.
  • Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen
Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Hosting und E-Mail-Versand
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen. 

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

  1. Aktionsgruppe Klima und Umwelt Südpfalz
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